Rund ums Wohnen


Kosten für Unterkunft und Heizung

Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, können die angemessenen Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen werden. Dazu gehören sowohl Mietwohnungen als auch selbst genutztes Wohneigentum. Bei Wohneigentum können unter bestimmten Voraussetzungen die Hypothekenzinsen übernommen werden. Tilgungsraten gehören jedoch nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten.

Welche Kosten können übernommen werden?
Zu den Kosten der Unterkunft zählen unter anderem:

Nettokaltmiete

kalte Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Straßenreinigung oder Müllabfuhr)

Heizkosten

Was bedeutet „angemessen“?
Das Jobcenter kann Unterkunftskosten übernehmen, wenn diese angemessen sind. Ob eine Wohnung als angemessen gilt, hängt unter anderem von ihrer Größe und den Kosten ab. Die Mietobergrenzen werden vom Westerwaldkreis festgelegt und regelmäßig überprüft. Auch die tatsächlichen Heizkosten können übernommen werden, sofern sie angemessen sind.

Mietobergrenzen
Ob Ihre Unterkunftskosten innerhalb der geltenden Mietobergrenzen liegen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Mietobergrenzen für Unterkunftskosten

Der aktuelle Link
file:///.///Dst.baintern.de/dfs/535/Ablagen/D53504-Jc-WW/Leistung/KdU/Handout KdU_Stand 10_2025.xlsx
ist ein interner Netzwerkpfad und funktioniert auf der Website nicht.

Ein PDF ist aus meiner Sicht besser, weil es auf Mobilgeräten deutlich einfacher zu öffnen ist.