Mehrbedarfe


Zusätzliche Leistungen in besonderen Lebenssituationen

In bestimmten Lebenssituationen können Sie neben dem Grundsicherungsgeld einen Mehrbedarf erhalten. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Mehrbedarfe im Überblick.

Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche können werdende Mütter einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelbedarfs erhalten.

Für den Antrag benötigen Sie Ihren Mutterpass als Nachweis.

Menschen mit Behinderung

Sie können einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % des maßgebenden Regelbedarfs erhalten, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder vergleichbare Unterstützungsleistungen erhalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX
  • Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes
  • Hilfen für eine angemessene berufliche Ausbildung
Alleinerziehende

Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf erhalten.
Ein Anspruch besteht beispielsweise, wenn Sie mit

  • einem Kind unter 7 Jahren oder
  • zwei Kindern unter 16 Jahren oder
  • drei oder mehr minderjährigen Kindern

zusammenleben.

Je nach familiärer Situation beträgt der Mehrbedarf 12 % bis höchstens 60 % des maßgebenden Regelbedarfs.

Kostenaufwändige Ernährung

Wenn Sie aus medizinischen Gründen auf eine besondere Ernährung angewiesen sind, kann ein Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis.

Die Entscheidung richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Dezentrale Warmwasserbereitung

Wird das Warmwasser in Ihrer Wohnung nicht zentral, sondern beispielsweise über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, kann hierfür ein Mehrbedarf anerkannt werden.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Alter und dem jeweils geltenden Regelbedarf.

Besondere laufende Bedarfe (Härtefälle)

In besonderen Einzelfällen können zusätzliche laufende Leistungen berücksichtigt werden.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Pflege- und Hygieneartikel
  • notwendige Haushaltshilfen bei erheblichen körperlichen Einschränkungen
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

Kein besonderer Mehrbedarf besteht in der Regel für

  • Bekleidung oder Schuhe in Über- oder Untergrößen
  • Kinderbekleidung aufgrund des Wachstums