Krankmeldungen in Papierform


Im Rahmen des Bürgergeldes müssen weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen in Papierform beim Jobcenter vorgelegt werden. Nur so wird sichergestellt, dass Sie weiterhin Leistungen erhalten können.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, benötigt das Jobcenter Westerwald auch weiterhin eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte fordern Sie diese aktiv bei Ihrem Arzt an, da die Jobcenter keine elektronischen Bescheinigungen abrufen können. Die Vorlage einer papierhaften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist entscheidend, um Ihre Leistungen aufrechtzuerhalten. Sie können die angehängten Informationen auch freiwillig Ihrem behandelnden Arzt zur Erklärung bereitstellen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ihr Arzt muss Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin kostenlos ausstellen. Beachten Sie bitte, dass Sie dadurch möglicherweise Ihren Bezug von Bürgergeld gegenüber Ihrem Arzt offenlegen.

Falls Sie an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, ist ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Diese sollten Sie entweder im Jobcenter oder beim Maßnahme- bzw. Bildungsträger vorlegen.

Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre Krankmeldung digital über Jobcenter.digital oder die Jobcenter App übermitteln.

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