Fördermöglichkeiten


Unterstützung für Ihren beruflichen Weg

Ob Weiterbildung, Bewerbung, Coaching oder der Einstieg in einen neuen Job: Das Jobcenter Westerwald kann Sie mit verschiedenen Förderangeboten unterstützen. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem beruflichen Ziel ab. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler.

Wichtige Info

Viele Förderleistungen müssen vor Beginn einer Weiterbildung, eines Vorstellungsgesprächs oder einer Arbeitsaufnahme beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist in der Regel nicht möglich.


Berufliche Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Montabaur unterstützt das Jobcenter Westerwald Weiterbildungen, wenn zusätzliche Kenntnisse oder Qualifikationen für Ihren beruflichen Weg erforderlich sind. Das können zum Beispiel sein:

  • ein Gabelstaplerschein,
  • die Vorbereitung auf eine IHK-Prüfung,
  • Teilqualifizierungen, zum Beispiel im Pflegebereich,
  • fachliche Weiterbildungen oder
  • berufliche Neuorientierungen.

Nach einem Beratungsgespräch kann für eine geeignete Weiterbildung ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Suche nach einem passenden Weiterbildungsträger.

Weiterbildungen über „mein NOW“ suchen:

www.mein-now.de

Welche Kosten können übernommen werden?

Wenn die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllt sind, können die notwendigen Kosten übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • notwendige auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten

Den Antrag auf Kostenübernahme erhalten Sie zusammen mit Ihrem Bildungsgutschein. Ihr Anspruch auf Bürgergeld einschließlich der berücksichtigten Unterkunftskosten sowie Ihr Krankenversicherungsschutz bleiben während einer geförderten Weiterbildung grundsätzlich bestehen.


Förderung der Arbeitsaufnahme

Auch rund um Bewerbung, Vorstellungsgespräch und den Einstieg in eine neue Beschäftigung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.

Probearbeit – Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

Sie möchten einen Arbeitsplatz kennenlernen und gleichzeitig einem möglichen Arbeitgeber zeigen, was Sie können?

Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Betrieb und eine Tätigkeit praktisch kennenzulernen. Die MAG muss vorher mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler abgestimmt und genehmigt werden. Wie lange die betriebliche Erprobung dauert, hängt von der Tätigkeit und Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel ist sie auf maximal sechs Wochen begrenzt.

Eine MAG kann Ihnen helfen,

  • eine Tätigkeit praktisch kennenzulernen,
  • Ihre Eignung für einen Arbeitsplatz festzustellen und
  • einen möglichen Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.
Unterstützung rund um Bewerbung und Arbeitsaufnahme

Über das Vermittlungsbudget oder weitere Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten übernommen werden, die bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei der Arbeitsaufnahme entstehen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche
  • Kosten im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, zum Beispiel Übersetzungskosten
  • Fahrtkosten zu Beginn einer neuen Beschäftigung
  • Umzugskosten bei einer weiter entfernten Arbeitsstelle

Auch andere notwendige Kosten können im Einzelfall berücksichtigt werden.

Wichtig!

Stellen Sie den Antrag immer bevor die Kosten entstehen – zum Beispiel vor dem Vorstellungsgespräch, dem Umzug oder der Arbeitsaufnahme. Ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe Kosten übernommen werden können, wird individuell geprüft. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

Vermittlungsbudget online über jobcenter.digital beantragen:

Coaching und persönliche Unterstützung

Manchmal stehen nicht nur fehlende Stellenangebote einer Arbeitsaufnahme im Weg. Auch persönliche, berufliche oder familiäre Herausforderungen können eine Rolle spielen. Ein individuelles Coaching kann Sie beispielsweise unterstützen, wenn Sie

  • professionelle Bewerbungsunterlagen erstellen möchten,
  • sich auf Vorstellungsgespräche vorbereiten wollen,
  • beruflich noch nicht wissen, wie es weitergehen soll,
  • nach einer Familienzeit wieder einsteigen möchten,
  • neu in Deutschland sind,
  • Unterstützung bei der Anerkennung eines Abschlusses benötigen,
  • finanzielle oder familiäre Schwierigkeiten haben,
  • gesundheitliche Herausforderungen bewältigen oder
  • Unterstützung bei Ihrer persönlichen Organisation benötigen.

Ihr Coach arbeitet individuell mit Ihnen an den Themen, die für Ihre Situation wichtig sind. Für ein geeignetes Coaching kann das Jobcenter beispielsweise einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder eine andere passende Förderung ausstellen.

Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir ein Angebot, das zu Ihnen passt.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Wenn Sie längere Zeit nicht gearbeitet haben oder für eine neue Tätigkeit eine längere Einarbeitung benötigen, kann ein Eingliederungszuschuss (EGZ) die Arbeitsaufnahme erleichtern.

Dabei kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. Die Förderung soll Arbeitgeber dabei unterstützen, Ihnen trotz eines zunächst höheren Einarbeitungsaufwands eine berufliche Chance zu geben.

Wenn ein Arbeitgeber Interesse an Ihrer Einstellung hat, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler. Wir beraten bei Bedarf auch den Arbeitgeber direkt.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Eine Einstiegsqualifizierung kann Ihnen den Weg in eine Ausbildung erleichtern. Dabei lernen Sie über einen längeren Zeitraum einen Betrieb und einen Ausbildungsberuf praktisch kennen. Eine Einstiegsqualifizierung kann in der Regel zwischen vier und zwölf Monaten dauern.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vergütung des Betriebs bezuschusst werden. Ob eine Einstiegsqualifizierung für Sie sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler.

Einstiegsgeld

Sie beginnen eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und möchten damit Ihren Leistungsbezug langfristig beenden?
Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld gewährt werden. Der Einstieg in einen neuen Beruf bringt manchmal zusätzliche Kosten mit sich, beispielsweise für

  • Fahrten zur Arbeitsstelle,
  • Kinderbetreuung,
  • Verpflegung oder
  • notwendige Arbeitskleidung.

Das Einstiegsgeld kann zusätzlich zu Ihrem Arbeitslohn gezahlt werden und soll Ihnen den Übergang in die neue Beschäftigung erleichtern. Die Höhe und Dauer der Förderung werden individuell festgelegt.

Wichtig!

Einstiegsgeld muss vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden.
Einstiegsgeld online über jobcenter.digital beantragen:


Welche Förderung passt zu mir?

Nicht jede Förderleistung ist für jede Situation geeignet. Deshalb prüfen wir gemeinsam mit Ihnen,

  • welches berufliche Ziel Sie verfolgen,
  • welche Unterstützung dafür notwendig ist und
  • welche Förderung genutzt werden kann.

Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler am besten frühzeitig an.

Zur Arbeitsgelegenheit (AGH)
Den Abschnitt würde ich vorerst weglassen, wenn das Jobcenter Westerwald dieses Instrument praktisch kaum nutzt. Es bringt wenig, auf der Website ein Angebot ausführlich zu erklären, das Besucher anschließend kaum in Anspruch nehmen können.