Arbeitsvermittlung
Beratung zu Arbeit, Qualifizierung, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
Eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung muss einer beruflichen Zukunft nicht im Weg stehen. Das Jobcenter Westerwald unterstützt Sie dabei, passende berufliche Perspektiven zu entwickeln und begleitet Sie auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung.
Im Jobcenter Westerwald gibt es ein spezialisiertes Team für Menschen mit Behinderung und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen passende Wege zu finden, damit Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Das Angebot richtet sich insbesondere an:
Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen Ihre beruflichen Möglichkeiten und Ihre persönliche Situation. Gemeinsam besprechen wir:
Voraussetzung für unsere Unterstützung ist, dass Sie im Westerwaldkreis wohnen und Bürgergeld beziehen.
Unsere Vermittlungsfachkräfte verfügen über besondere Kenntnisse im Bereich Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Wir arbeiten eng zusammen mit
So können wir gemeinsam passende Lösungen für Ihren beruflichen Weg entwickeln.
So läuft ein Beratungstermin ab
In den Erklärvideos der Bundesagentur für Arbeit erfahren Sie, wie ein Termin im Jobcenter abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder Ihre berufliche Situation weiterzuentwickeln. Je nach persönlicher Situation stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In manchen Fällen ist jedoch ein anderer Rehabilitationsträger für die Förderung zuständig, zum Beispiel:
Welche Leistungen für Sie infrage kommen, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, informieren Sie bitte möglichst zeitnah das Jobcenter Westerwald. Sie können uns die Informationen schriftlich übermitteln oder direkt Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner mitteilen.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Bitte reichen Sie möglichst zeitnah folgende Unterlagen ein:
So können wir Ihren Leistungsanspruch schnell und korrekt berechnen.
Bürgergeld wird im Voraus ausgezahlt.
Erwerbseinkommen wird dagegen in dem Monat berücksichtigt, in dem es tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht (Zuflussprinzip).
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, berechnen wir Ihren Leistungsanspruch neu. Je nach Höhe Ihres Einkommens können Sie weiterhin einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.
Sollten Sie künftig keine Leistungen mehr benötigen, können Sie Ihren Leistungsbezug jederzeit mit einer formlosen Mitteilung beenden.
Wenn Ihr Einkommen aus einer Beschäftigung den Anspruch auf Bürgergeld beendet, können möglicherweise andere Leistungen für Sie infrage kommen. Dazu gehören beispielsweise:
Auch wenn Sie diese Leistungen erhalten, können Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben.