Allgemeine Informationen


Gemeinsam auf dem Weg in Arbeit

Das Jobcenter Westerwald unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht aus eigener Kraft sichern können und grundsätzlich arbeiten können.

Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung. Neben finanziellen Leistungen unterstützen wir Sie dabei, berufliche Perspektiven zu entwickeln und passende Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensunterhalt möglichst bald wieder selbstständig sichern können.

Rechte und Pflichten

Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter beruht auf dem Grundsatz „Fördern und Fordern". Das bedeutet:

Wir unterstützen Sie mit Beratung, Förderangeboten und finanziellen Leistungen.

Sie wirken aktiv mit und nutzen die vereinbarten Schritte auf Ihrem Weg in Arbeit.

Dazu gehört beispielsweise,

Termine wahrzunehmen,

vereinbarte Nachweise einzureichen,

sich auf passende Stellen zu bewerben oder

an vereinbarten Maßnahmen teilzunehmen.

Wir beraten die ganze Familie

Bei der Beratung betrachten wir immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Wir möchten alle Mitglieder Ihrer Familie individuell beraten. Gemeinsam finden wir Lösungen, die dazu beitragen können, die finanzielle Situation Ihrer Familie dauerhaft zu verbessern.

Was bedeutet Bedarfsgemeinschaft?

Als Bedarfsgemeinschaft gelten Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören beispielsweise Partnerinnen und Partner sowie minderjährige Kinder.

Unterstützung auf dem Weg in Arbeit

Nicht jeder Weg in Arbeit ist gleich.
Manche Menschen benötigen zunächst einen Sprachkurs, andere eine Weiterbildung oder Unterstützung bei ihren Bewerbungsunterlagen. Gemeinsam schauen wir, welche Schritte sinnvoll sind und welche Fördermöglichkeiten zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Die Förderangebote des Jobcenters sind vielfältig. Welche Unterstützung möglich ist, besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Unser gemeinsamer Plan

Der Kooperationsplan

Zu Beginn der Zusammenarbeit erstellen wir gemeinsam einen Kooperationsplan. Darin halten wir fest:

welches Ziel Sie erreichen möchten,

welche nächsten Schritte geplant sind,

wie das Jobcenter Sie unterstützt und

welche weiteren Partner gegebenenfalls eingebunden werden.

Sie können dabei jederzeit Ihre Wünsche, Vorstellungen und Fragen einbringen. Der Kooperationsplan ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Vereinbarungen einhalten

Damit wir Ihr Ziel gemeinsam erreichen können, ist es wichtig, dass vereinbarte Termine und Absprachen eingehalten werden.

Sollte einmal etwas dazwischenkommen, informieren Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir oft eine Lösung. Werden vereinbarte Mitwirkungspflichten ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, kann dies Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben.

Wenn keine Einigung möglich ist

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans unterschiedliche Auffassungen geben, besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens.

Arbeitsunfähig – was ist zu tun?

Wenn Sie krank sind und deshalb Termine oder Maßnahmen nicht wahrnehmen können, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bitte beachten Sie:

Das Jobcenter Westerwald ruft Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht elektronisch bei den Krankenkassen ab.

Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt daher, Ihnen eine Ausfertigung für das Jobcenter auszuhändigen, und reichen Sie diese zeitnah ein.

Teilnahme an einer Maßnahme

Nehmen Sie an einer Weiterbildung, einem Sprachkurs oder einer anderen Maßnahme teil?
Dann reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte zusätzlich bei Ihrem Maßnahmeträger ein.

Termin absagen

Wenn Sie wegen Krankheit einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig. Sie erreichen uns

  • telefonisch über die Nummer auf Ihrem Einladungsschreiben oder
  • über unseren eService.
Urlaub und Nichterreichbarkeit

Im Jobcenter wird Urlaub als Nichterreichbarkeit bezeichnet.
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten möchten, benötigen Sie vor Reisebeginn die Zustimmung Ihres Jobcenters. Eine genehmigte Nichterreichbarkeit ist grundsätzlich für bis zu 21 Kalendertage pro Jahr möglich. Den Antrag können Sie bequem über den eService stellen.

Wichtig zu wissen

Während bestimmter Zeiten kann eine Genehmigung nicht möglich sein, zum Beispiel wenn Sie

  • an einer Maßnahme teilnehmen,
  • einen Sprachkurs besuchen oder
  • kurzfristig eine Arbeitsaufnahme möglich ist.

Nach Ihrer Rückkehr

Nach einer genehmigten Nichterreichbarkeit ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache am ersten Werktag nach Ihrer Rückkehr vorgesehen.