Was bedeutet Bedarfsgemeinschaft?
Als Bedarfsgemeinschaft gelten Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören beispielsweise Partnerinnen und Partner sowie minderjährige Kinder.
Das Jobcenter Westerwald unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht aus eigener Kraft sichern können und grundsätzlich arbeiten können.
Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung. Neben finanziellen Leistungen unterstützen wir Sie dabei, berufliche Perspektiven zu entwickeln und passende Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensunterhalt möglichst bald wieder selbstständig sichern können.
Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter beruht auf dem Grundsatz „Fördern und Fordern". Das bedeutet:
Dazu gehört beispielsweise,
Bei der Beratung betrachten wir immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Wir möchten alle Mitglieder Ihrer Familie individuell beraten. Gemeinsam finden wir Lösungen, die dazu beitragen können, die finanzielle Situation Ihrer Familie dauerhaft zu verbessern.
Nicht jeder Weg in Arbeit ist gleich.
Manche Menschen benötigen zunächst einen Sprachkurs, andere eine Weiterbildung oder Unterstützung bei ihren Bewerbungsunterlagen. Gemeinsam schauen wir, welche Schritte sinnvoll sind und welche Fördermöglichkeiten zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Die Förderangebote des Jobcenters sind vielfältig. Welche Unterstützung möglich ist, besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zu Beginn der Zusammenarbeit erstellen wir gemeinsam einen Kooperationsplan. Darin halten wir fest:
Sie können dabei jederzeit Ihre Wünsche, Vorstellungen und Fragen einbringen. Der Kooperationsplan ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Damit wir Ihr Ziel gemeinsam erreichen können, ist es wichtig, dass vereinbarte Termine und Absprachen eingehalten werden.
Sollte einmal etwas dazwischenkommen, informieren Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir oft eine Lösung. Werden vereinbarte Mitwirkungspflichten ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, kann dies Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben.
Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans unterschiedliche Auffassungen geben, besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens.
Wenn Sie krank sind und deshalb Termine oder Maßnahmen nicht wahrnehmen können, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bitte beachten Sie:
Nehmen Sie an einer Weiterbildung, einem Sprachkurs oder einer anderen Maßnahme teil?
Dann reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte zusätzlich bei Ihrem Maßnahmeträger ein.
Wenn Sie wegen Krankheit einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig. Sie erreichen uns
Im Jobcenter wird Urlaub als Nichterreichbarkeit bezeichnet.
Wenn Sie sich länger als 24 Stunden außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten möchten, benötigen Sie vor Reisebeginn die Zustimmung Ihres Jobcenters. Eine genehmigte Nichterreichbarkeit ist grundsätzlich für bis zu 21 Kalendertage pro Jahr möglich. Den Antrag können Sie bequem über den eService stellen.
Während bestimmter Zeiten kann eine Genehmigung nicht möglich sein, zum Beispiel wenn Sie
Nach einer genehmigten Nichterreichbarkeit ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache am ersten Werktag nach Ihrer Rückkehr vorgesehen.