Grundsicherungsgeld
Wenn Sie nicht genug oder kein Geld zur Verfügung haben, um das Leben für Sie und Ihre Familie zu finanzieren, kann Ihnen das Jobcenter helfen.
Wenn Sie nicht genug oder kein Geld zur Verfügung haben, um das Leben für Sie und Ihre Familie zu finanzieren, kann Ihnen das Jobcenter helfen.
Vorrangige Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, Elterngeld etc. werden auf Ihren Anspruch angerechnet.
Die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie etc.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld vom Jobcenter erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden.
Das Grundsicherungsgeld setzt sich aus weiteren, personenbezogenen Mehrbedarfen in verschiedenen Bereichen zusammen.
Unabhängig von den Regelbedarfen können in einigen Fällen (z. B. Erstausstattung für Bekleidung) einmalige Leistungen beantragt werden.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe stellen.