Grundsicherungsgeld
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherungsgeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Situation.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn
Außerdem wird geprüft, ob Ihr Einkommen und Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt ausreichen.
Was umfasst das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld dient dazu, die notwendigen Kosten des täglichen Lebens zu decken. Es soll die Grundversorgung sicherstellen, nicht den bisherigen Lebensstandard erhalten. Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:
Einkommen und Vermögen
Ob und in welcher Höhe Sie Grundsicherungsgeld erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab. Die Berechnung erfolgt immer individuell. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Merkblatt SGB II.
Zum Einkommen zählen zum Beispiel:
Nicht jedes Einkommen wird vollständig angerechnet. Je nach persönlicher Situation gelten Freibeträge und gesetzlich vorgesehene Abzüge.
Vermögen
Zum Vermögen gehört grundsätzlich alles, was Ihnen gehört und einen Geldwert hat. Dazu zählen beispielsweise:
Bei der Prüfung wird sowohl Ihr eigenes Vermögen als auch das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Freibeträge beim Vermögen
- bis einschließlich 30 Jahre: 5.000 €
- 31 bis 40 Jahre: 10.000 €
- 41 bis 50 Jahre: 12.500 €
- ab 51 Jahren: 20.000 €