Grundsicherungsgeld


Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherungsgeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Situation.

Die wichtigsten Voraussetzungen:
Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn

Sie mindestens 15 Jahre alt sind,

Sie die Regelaltersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben,

Sie gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten,

Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und

Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Außerdem wird geprüft, ob Ihr Einkommen und Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt ausreichen.

Was umfasst das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld dient dazu, die notwendigen Kosten des täglichen Lebens zu decken. Es soll die Grundversorgung sicherstellen, nicht den bisherigen Lebensstandard erhalten. Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt

angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung

Leistungen für Bildung und Teilhabe, beispielsweise für Klassenfahrten, Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung oder Vereinsbeiträge

einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung, Bekleidung sowie Schwangerschaft und Geburt


Einkommen und Vermögen

Ob und in welcher Höhe Sie Grundsicherungsgeld erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab. Die Berechnung erfolgt immer individuell. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Merkblatt SGB II.

Merkblatt SGB II

Zum Einkommen zählen zum Beispiel:

Arbeitslohn aus einer Beschäftigung

Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit

Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld

Unterhalt, Kindergeld und Renten

Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung

Kapital- und Zinserträge

Steuererstattungen oder Abfindungen

BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

Nicht jedes Einkommen wird vollständig angerechnet. Je nach persönlicher Situation gelten Freibeträge und gesetzlich vorgesehene Abzüge.

Freibeträge nach § 11b SGB II

Vermögen
Zum Vermögen gehört grundsätzlich alles, was Ihnen gehört und einen Geldwert hat. Dazu zählen beispielsweise:

Bargeld und Kryptowährungen

Sparguthaben und Wertpapiere

Fahrzeuge oder wertvoller Schmuck

Kapitallebensversicherungen

Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen

Bei der Prüfung wird sowohl Ihr eigenes Vermögen als auch das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Freibeträge beim Vermögen

  • bis einschließlich 30 Jahre: 5.000 €
  • 31 bis 40 Jahre: 10.000 €
  • 41 bis 50 Jahre: 12.500 €
  • ab 51 Jahren: 20.000 €