Organisation

Zur einheitlichen Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben das Jobcenter Westerwald, die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald und der Westerwaldkreis eine gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44b Absatz 1 SGB II gebildet. Diese gemeinsame Einrichtung nimmt alle Aufgaben nach dem SGB II wahr.


Geschäftsführung


Geschäftsführer des Jobcenters Westerwald ist Herr Christian Reitz.
Er führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters und vertritt die Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

die fachliche Steuerung und Umsetzung der Beschlüsse der Trägerversammlung

die Verantwortung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem SGB II

die Ausübung der dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse für die dem Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben


Organigramm


Das Organigramm zeigt die Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters Westerwald.

Organigramm (PDF)

Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei.


Trägerversammlung


In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter

  • der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald und
  • des Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

jeweils zur Hälfte vertreten.

Die Trägerversammlung entscheidet über:

  • organisatorische Angelegenheiten
  • personalwirtschaftliche und personalrechtliche Fragen
  • personalvertretungsrechtliche Themen
  • das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird unter Beachtung der Vorgaben der beiden Träger gemeinsam abgestimmt.


Beirat


Der Beirat unterstützt das Jobcenter beratend bei der:

  • Auswahl,
  • Gestaltung und
  • Weiterentwicklung

der arbeitsmarktlichen Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen. Die Mitglieder des Beirats werden von der Trägerversammlung auf Vorschlag der Akteurinnen und Akteure des örtlichen Arbeitsmarktes berufen.


Personalvertretung


Im Jobcenter Westerwald wurde gemäß § 44h Absatz 1 SGB II eine Personalvertretung gewählt. Diese besteht aus xxx Mitgliedern und vertritt die Interessen der Beschäftigten.


Gleichstellungsbeauftragte


Nach § 44j SGB II ist im Jobcenter Westerwald eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Sie setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb des Jobcenters ein.


Schwerbehindertenvertretung


Entsprechend § 44i SGB II ist im Jobcenter Westerwald eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gewählt. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten und unterstützt sie in allen Angelegenheiten, die ihre Teilhabe betreffen.