Leistungsabteilung


Arbeit aufgenommen? Bitte informieren Sie uns!

Herzlichen Glückwunsch!
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen – egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit – informieren Sie bitte möglichst frühzeitig das Jobcenter Westerwald. Auch wenn Sie eigenes Einkommen erzielen, können je nach Höhe Ihres Verdienstes weiterhin Leistungen des Jobcenters zustehen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein
Damit wir Ihren Leistungsanspruch schnell und korrekt berechnen können, benötigen wir:

Arbeitsvertrag (Kopie)

Einkommensnachweis oder Einkommensbescheinigung

Kontoauszug mit dem ersten Gehalt (sobald vorhanden)

Nachweis, wann Ihr Einkommen auf Ihrem Konto eingeht

Warum sind diese Angaben wichtig?
Die Höhe Ihres Grundsicherungsgeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Dabei gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Das bedeutet: Einkommen wird in dem Monat berücksichtigt, in dem es tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihr Leistungsanspruch neu berechnet werden. Anschließend erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.