Gut zu wissen
Leistungen für Bildung und Teilhabe können unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt werden.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen wir Kinder und Jugendliche dabei, am Schulalltag und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:
Für Schülerinnen und Schüler wird zweimal jährlich eine Pauschale für den Schulbedarf ausgezahlt – jeweils im Februar und August.
Wenn Ihr Kind Unterstützung in der Schule benötigt, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich bis zu 15 Euro für Freizeitangebote übernommen werden, zum Beispiel für:
Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen können übernommen werden, wenn Ihr Kind eine
besucht.
Die Kosten für
können übernommen werden.
Leistungen beantragen
Wenn Sie bereits Grundsicherungsgeld erhalten, müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Mit Ihrem Antrag auf Grundsicherungsgeld gelten auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe als beantragt. Es genügt, wenn Sie Ihrem Jobcenter mitteilen, welche Leistung benötigt wird – beispielsweise eine Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen.