Familie, Kinder und Freizeit


Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen wir Kinder und Jugendliche dabei, am Schulalltag und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

Schulbedarf

Für Schülerinnen und Schüler wird zweimal jährlich eine Pauschale für den Schulbedarf ausgezahlt – jeweils im Februar und August.

Lernförderung

Wenn Ihr Kind Unterstützung in der Schule benötigt, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden.

Freizeit und Vereinsleben

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich bis zu 15 Euro für Freizeitangebote übernommen werden, zum Beispiel für:

  • Vereinsbeiträge
  • Musikunterricht
  • Sportangebote
  • kulturelle Aktivitäten
Gemeinsames Mittagessen

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen können übernommen werden, wenn Ihr Kind eine

  • Kindertageseinrichtung,
  • Kindertagespflege,
  • Schule oder
  • Berufsschule

besucht.

Ausflüge und Klassenfahrten

Die Kosten für

  • Ausflüge von Kita oder Schule sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten

können übernommen werden.

Leistungen beantragen
Wenn Sie bereits Grundsicherungsgeld erhalten, müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Mit Ihrem Antrag auf Grundsicherungsgeld gelten auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe als beantragt. Es genügt, wenn Sie Ihrem Jobcenter mitteilen, welche Leistung benötigt wird – beispielsweise eine Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen.

Gut zu wissen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt werden.