Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Website www.jobcenter-westerwald.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Durchsetzungsverfahren
Zur digitalen Barrierefreiheit ist bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Durchsetzungsstelle angegliedert. Haben Sie festgestellt, dass eine Internetseite einer öffentlichen Stelle in Rheinland-Pfalz nicht barrierefrei ist, können Sie sich, an die Durchsetzungsstelle wenden.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Durchsetzungsstelle:
Ellen Kubica
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 165342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Landesinklusionsgesetz).
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin.
www.schlichtungsstelle-bgg.de