Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Website www.jobcenter-westerwald.de


Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich dieser Erklärung
Das Jobcenter Westerwald ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit dem LGGBehM (Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
www.jobcenter-westerwald.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.jobcenter-westerwald.de ist weitestgehend mit dem LGGBehM vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei: Aktuell sind noch nicht alle angebotenen PDF-Dokumente auf unserer Website barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 31.05.2026. Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH, durchgeführt im Mai 2026.

Fakultativ barrierefreie Inhalte
Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.


Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?


Durchsetzungsverfahren

Zur digitalen Barrierefreiheit ist bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Durchsetzungsstelle angegliedert. Haben Sie festgestellt, dass eine Internetseite einer öffentlichen Stelle in Rheinland-Pfalz nicht barrierefrei ist, können Sie sich, an die Durchsetzungsstelle wenden.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Durchsetzungsstelle:

Ellen Kubica
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 165342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de

Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Landesinklusionsgesetz).

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin.
www.schlichtungsstelle-bgg.de